Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) soll primär dazu dienen, dass landwirtschaftliche Familienbetriebe erhalten bleiben und Landwirtschaftsland in bäuerlichen Kreisen verbleibt. Dies bietet einerseits den Landwirtinnen und Landwirten einen ausgezeichneten Schutz vor übersetzten Preisen und Spekulationen mit Kulturland. Anderseits bietet das BGBB durch seine streng formulierten Gesetzesartikel und deren strikte Anwendung einige Herausforderungen für die Bauernfamilien.
Wir beraten Sie gerne zu sämtlichen Rechtsfragen zum bäuerlichen Bodenrecht im Zusammenhang mit Hofübergaben, Liegenschaftsverkäufen oder anderen Angelegenheiten.
Der landwirtschaftliche Strukturwandel schreitet stetig voran und damit verbunden nimmt die Verpachtung und Pacht von landwirtschaftlichen Flächen zu.
Ein guter Pachtvertrag legt dabei den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Verpächter und Pächter. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Pachtverträgen sind dabei im Landwirtschaftlichen Pachtgesetz (LPG) geregelt und müssen berücksichtigt werden.
Wir helfen Ihnen bei der Errichtung neuer Pachtverträge und beraten Sie bei Streitigkeiten in bestehenden Verträgen.
Ehe- und Erbrechtsstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Rechtsstreiten und können insbesondere, wenn landwirtschaftliche Betriebe betroffen sind entscheidende Konsequenzen für die Beteiligten haben.
Falls Sie Fragen zum Ehe- und Erbrecht haben oder eine erste Meinung möchten, ob die Errichtung eines Ehevertrags oder Erbvertrags sinnvoll wäre, kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.